Aragon Stiftung (CHE-246.970.938)


 
Aragon Stiftung
Bahnhofstrasse 20
6300 Zug (ZG)

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Zweck

An der Grenze der technologischen Innovation befindet sich die Welt an einem kritischen Punkt, der über die Zukunft der Menschheit entscheiden wird. Die Technologie hat das Potenzial, entweder unsere Freiheit und Gerechtigkeit zu verbessern oder die zentralisierte Kontrolle und Unterdrückung zu verstärken. Ohne proaktive, gemeinsame Anstrengungen auf der ganzen Welt bleiben die Aussichten düster. Das Internet hat die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Strebens nach Freiheit revolutioniert, aber es hat auch ein nie dagewesenes Mass an Überwachung und Manipulation mit sich gebracht. Die Technologie sollte nicht als Mittel zur Beherrschung, sondern als Katalysator für Befreiung und menschliche Kreativität eingesetzt werden. Diese Ziele können durch die Förderung eines Umfelds erreicht werden, in dem Technologie nicht unterdrückt, sondern befähigt wird, so dass unsere kollektive Zukunft eine Zukunft der Selbstbestimmung und Autonomie ist. Der Zweck der Stiftung, einer gemeinnützigen Organisation, ist es, die Entwicklung und das Wachstum der Distributed-Ledger-Technologie zu fördern, um effektive Governance-Systeme zu unterstützen, welche die Freiheit der Menschheit vorantreiben. Der Fokus der Stiftung liegt insbesondere auf dem Aragon-Projekt, welches auf die Disintermediation für die Erstellung und den Unterhalt von Governance-Systemen mit Hilfe der Distributed-Ledger-Technologie abzielt. Indem Entwickler bei der Erstellung der notwendigen Infrastruktur und Anwendungen gefördert werden, will Aragon allen Menschen die Möglichkeit geben, einfach, transparent und sicher an Governance-Systemen teilzunehmen, ohne dass Intermediäre erforderlich sind. Dies ermöglicht eine grenzenlose, freie und effizientere Wertschöpfung. Soweit es für die Verfolgung des Stiftungszwecks erforderlich ist, soll der Stiftungszweck und insbesondere die Definition der spezifischen Technologie technologieneutral ausgelegt werden, um für technische Innovationen offen zu sein, sofern der Kern des Stiftungszwecks "Disintermediation für die Erstellung und den Unterhalt von Governance-Systemen mit Hilfe von Trustless-Technologie" nicht beeinträchtigt wird. Die Einzelheiten des Stiftungszwecks im Zusammenhang mit der aktuellen strategischen Ausrichtung können in einem Reglement festgelegt werden. Zu diesem Zweck kann die Stiftung: a) Förderbeitrage entgegennehmen und verteilen sowie sich an Unternehmen und anderen Institutionen in der Schweiz und im Ausland beteiligen; b) auf Distributed-Ledger-Systemen basierende Token und andere Mittel erzeugen, entgegennehmen, halten und ausgeben; c) Standards und Softwarecode entwickeln, unterstützen, erweitern und veröffentlichen; d) Governance-Systeme entwickeln, unterstützen und erweitern; e) das umgebende Ökosystem des von der Stiftung unterstützten Softwarecodes fördern, verwalten und orchestrieren; f) das Bewusstsein für unterstützte Softwarecodes fördern und für dessen Verwendung eintreten; g) mit öffentlichen oder privaten Institutionen, Einrichtungen, Einzelpersonen und Organisationen zusammenarbeiten oder Partnerschaften eingehen; h) geistige Eigentumsrechte und Lizenzrechte jeder Art erhalten, erwerben, halten oder gewähren; i) alle Geschäfte tätigen und alle Transaktionen fördern und/oder abschliessen und allgemein alle Handlungen vornehmen und Dinge tun, die notwendig, angemessen oder wünschenswert sind, um die hierin beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgabe auch anderen Organisationen übertragen, solche Organisationen errichten und/oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann einen Erwerbszweck haben und im Rahmen der Finanzierung der Zweckverfolgung und der Entwicklung des Ökosystems Gewinne erzielen. Die Stiftung kann im Rahmen des Stiftungszwecks im In- und Ausland tatig sein. Potenzielle Begünstigte, die in den Anwendungsbereich des Stiftungszwecks und der Stiftungsgrundsätze fallen, haben keinerlei Rechte oder Ansprüche gegenüber der Stiftung.
 

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