Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben in der Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall und Invalidität.
Wirtschaftsregister der Schweiz bietet Informationen über Schweizer Unternehmen, einschliesslich Handelsregistereinträgen und Unternehmens-Identifikationsnummern.