Die Pfarrkirchenstiftung bezweckt, der römisch-katholischen Kirche die Ausübung der Seelsorge im Gebiet der kirchenrechtlich umschriebenen Pfarrei Freienbach und den römisch-katholischen Einwohnern dieses Pfarreigebietes die Erfüllung ihrer kirchlich-religiösen Pflichten durch das Zurverfügungstellen der Pfarrkirche, der Friedhofkapelle sowie der dazugehörenden kirchlichen Liegenschaften zu ermöglichen wie auch durch die entsprechenden Erträgnisse zu erleichtern. Sie gewährleistet den römisch-katholischen Kultus und trägt soweit möglich im Rahmen der ordentlichen Verwaltung zum Unterhalt der zur Verfügung gestellten kirchlichen Güter bei. Die Finanzierung der materiellen Bedürfnisse des diesbezüglichen Kirchenamtes wird durch die patronatische Verpflichtung der Glieder der Pfarrei Freienbach sichergestellt.
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