Erwerb, Halten und Veräusserung von in- und ausländischen Beteiligungen an Immobilien, wobei inländische Beteiligungen nur an Immobilien mit dem Charakter eines Betriebsstätte-Grundstückes gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. a des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983, letztmals geändert am 1. März 2013 (BewG) möglich sind; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten
Wirtschaftsregister der Schweiz bietet Informationen über Schweizer Unternehmen, einschliesslich Handelsregistereinträgen und Unternehmens-Identifikationsnummern.