Befriedigung der Wohnbedürfnisse betagter Personen. Dies soll insbesondere durch den Erwerb von Bauland, den Bau von Alterswohnungen, sowie die Vermietung dieser Wohungen an ältere Personen, die in der Regel Genossenschafter sind, erreicht werden. Die Genossenschaft kann Stockwerkeigentum begründen und veräussern. Der Erwerber von Stockwerkeigentum muss Mitglied der Genossenschaft sein.
Wirtschaftsregister der Schweiz bietet Informationen über Schweizer Unternehmen, einschliesslich Handelsregistereinträgen und Unternehmens-Identifikationsnummern.