Instandhaltung Transport- und Förderanlagen im Beschaffungswesen
Die SBB AG ist Eigentümerin von Liegenschaften und Gebäuden. Als Bestandteil dieser Gebäude gelten die installierten Transport- und Förderanlagen (Aufzüge und Fahrtreppen). Diese Anlagentypen sind teils sehr exponiert, insbesondere in Bahnhöfen, in welchen die Anlagen stark frequentiert werden. Aufzüge erschliessen zum Teil auch die Perrons. Die Verfügbarkeit führt bei den Benutzern nicht selten zu sensiblen Reaktionen (Kundenreklamationen).
Diese Anlagen, darunter Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige, sind von grosser Bedeutung für die Mobilität und Barrierefreiheit der Reisenden. Das Ziel der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu finden, der die geforderten Leistungen erbringen kann.
Die Ausschreibung umfasst die Instandhaltung und Überwachung der Transport- und Förderanlagen der SBB AG.
Die Instandhaltungsleistungen beinhalten Wartung, Inspektion, Instandsetzung, sowie Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen.
Im Leistungsbeschrieb werden die geforderten Standardleistungen sowie die Vorgaben der SBB AG für die Instandhaltung von Transport und Förderanlagen aufgeführt. Die in dem Leistungsbeschrieb zusammengefassten Anforderungen gelten als Bestandteil des Vertrages.
Teilangebote sind zugelassen und die Vergabestelle behält sich vor Teilangebote zuzuschlagen: Die vorliegende Ausschreibung betrifft ca 1200 Anlagen aufgeteilt in ca 300 Objekte schweizweit. Eine Anbieterin kann ein Angebot einreichen, das eines, mehrere oder sämtliche Objekte abdeckt. Innerhalb eines Objektes sind Teilangebote nicht zugelassen.
Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit beabsichtigt die Vergabestelle, für jedes Objekt Verträge mit zwei unterschiedlichen Anbietern abzuschliessen. Der Anbieter, welcher mit seinem Angebot für ein Objekt die beste Punktzahl bei den Zuschlagskriterien erzielt, wird zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung für das jeweilige Objekt beauftragt (Grundleistung). Mit dem Anbieter, welcher mit seinem Angebot für ein Objekt die zweitbeste Punktzahl bei den Zuschlagskriterien erzielt, wird die entsprechende Leistung rein optional vereinbart und nur dann bezogen, wenn der erstrangierte Anbieter die Leistung nicht oder nicht gehörig erbringen kann. Der Bezug der Option kann sofort oder mit einem Vorlauf von 6 Monaten erfolgen.
Anbieterinnen haben die Möglichkeit, im Preisblatt (Spalte AZ Aufzüge, Spalte AJ Fahrtreppen) pro Objekt anzugeben, ob sie im Falle einer zweithöchsten Punktzahl auf den optionalen Zuschlag verzichten möchten. Der Bezug der Option kann sofort oder mit einem Vorlauf von 6 Monaten erfolgen.
Pro Konzern wird jedes Objekt nur einmal (entweder Grundleistung oder Option, es gilt die bessere Rangierung) zugeschlagen, um Abhängigkeiten zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
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