Selektives Planerwahlverfahren Sanierung und Erweiterung Schulhaus Lüsslingen: Dienstleistungen von Architekturbüros
Die Gemeinde Lüsslingen-Nennigkofen betreibt aktuell zwei Schulgebäude innerhalb ihres Gemeindegebietes und weist in den kommenden Jahren einen zusätzlichen Raumbedarf auf, um die Schüler*innen-Zahlen aufnehmen sowie die pädagogischen Raumbedürfnisse bereitstellen zu können.
Im Rahmen der Bedarfsklärung, Lösungskonzeption und Machbarkeitsstudie zur Schulraumplanung Lüsslingen-Nennigkofen wurden verschiedene Varianten durch die Kontextplan AG geprüft und ein Entscheid für die Zusammenführung der Schulhäuser am Standort Lüsslingen gefällt. Es bedarf somit einer Erweiterung sowie einer Sanierung des Bestandes.
Die Projekt- und Zieldefinition respektive die dieser Ausschreibung zu Grunde liegende Aufgabe und dessen Rahmenbedingungen sind dem Bericht zur Machbarkeitsstudie (Beilage BL03) zu entnehmen.
In der Machbarkeitsstudie wurden zwei grundsätzlich unterschiedliche Lösungsansätze untersucht, um dessen Machbarkeit und resultierende Konsequenzen zu prüfen sowie wichtige Erkenntnisse daraus abzuleiten. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel nahm dabei auch ein möglichst wirtschaftlicher Lösungsvorschlag einen hohen Stellenwert ein.
Ziel des Planerwahlverfahrens (Phase 2: Vertiefte leistungsbezogene Planerwahl) ist es, durch die Teilnehmenden eine vielseitige Analyse und Wertung der Varianten und Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie zu erlangen, ggf. unterschiedliche Haltungen gegeneinander abwägen zu können, Optimierungspotentiale aufzuzeigen und einen qualifizierten, begründeten und belastbaren sowie breit abgestützten Varianten- und Grundsatzentscheid für die fortführende Projektierung und Realisierung zu treffen.
Dabei erhält jenes Planerteam den Zuschlag, welches die überzeugendste und qualifizierteste Auseinandersetzung mit dem Thema und der Aufgabe aufzeigen konnte. Dessen Inhalte dienen als Grundlage für die weitere Projektierung.
Für die Projektierung und Realisierung dieser Aufgabe soll durch das selektive Planerwahlverfahren ein kompetentes Planerteam aus den Fachbereichen Architektur (Federführung) und Landschaftsarchitektur gesucht werden.
Eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Architektur und Baumanagement ist zulässig, insofern eine regelmässige Zusammenarbeit nachgewiesen werden kann.
Die Auftraggeberschaft beabsichtigt den Abschluss von Einzelverträgen mit den jeweiligen Fachdisziplinen. Es wird kein Generalplanervertrag beabsichtigt.
Das für die Erfüllung des Auftrages notwendige weiterführende Fachplanerteam wird im Anschluss an das Planerwahlverfahren und vor Bearbeitungsstart des Vorprojektes mit der Unterstützung der Gesamtleitung (Architekturbüro) und unter Berücksichtigung der Schwellenwerte des öffentlichen Beschaffungswesens zusammengestellt und beauftragt.
Ziel ist eine Inbetriebnahme des sanierten und erweiterten Schulstandortes im Sommer/Herbst 2028.
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