Request for Information (RFI) zur geplanten Beschaffung von drei unterschiedlichen Experten zur Überprüfung des generellen Sicherheitszuschlags im Rahmen der Kostenstudie 2026: Kalkulation und Überwachung der Kosten


Publikations­datum
17.12.2024
Meldungs­nummer
8003-01
Art
Dienstleistung
Kanton
Zürich
Arbeit
71244000: Kalkulation und Überwachung der Kosten
Ausführungstermin
Die Beschaffungsstelle/Vergabestelle behält sich das Recht vor, die Termine und die Ausführungszeiträume der geplanten Ausschreibung bei Bedarf zu ändern oder anzupassen.
Beschreibung

Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich nicht um eine Vorankündigung, sondern um einen Request for Information (RFI) im Vorfeld einer geplanten späteren freihändigen Beauftragung. Ziel ist es, ein besseres Marktverständnis in Bezug auf den geplanten Bedarf zu schaffen und ggfs. die damit verbundene bevorstehende Auswahl zu präzisieren. Des Weiteren soll der RFI die Identifizierung weiterer möglicher Anbietender ermöglichen.


Die Auftraggeberin geht mit diesem RFI gegenüber der auf das RFI antwortenden Organisation keine Verpflichtungen ein. Die Teilnahme am vorliegenden RFI ist freiwillig und verschafft den Teilnehmenden keine Vorteile für die geplante Beschaffung, wobei eine Nichtteilnahme nicht zum Ausschluss führt. 


Die erfragten Informationen im Rahmen des vorliegenden RFI sind als Bestandteil und/oder Ergänzung der Marktabklärung zu verstehen. Von der Einreichung konkreter Offerten ist abzusehen, eintreffende Offerten werden von der Beschaffungsstelle/Vergabestelle nicht beachtet. Der RFI verpflichtet die Beschaffungsstelle/Vergabestelle zudem in keiner Weise zu einer konkreten Beauftragung oder Beschaffung.


STENFO hat den Auftrag, die Finanzierung der anfallenden Stilllegungs- und Entsorgungskosten sicherzustellen, die bei der Ausserbetriebnahme und beim Rückbau der Schweizer Kernkraftwerke sowie bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle entstehen. Zu diesem Zweck zahlen die Betreiber der Kernkraftwerke in zwei unabhängige Fonds ein: den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds. Diese sind rechtlich selbständig und figurieren unter dem Namen STENFO.


Die Kosten der Stilllegung und Entsorgung werden alle fünf Jahre – letztmals im Rahmen der Kostenstudie 2021 – mittels einer von den Betreibern erstellten Kostenstudie neu berechnet und von unabhängigen externen Experten überprüft. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass neue Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem In- und Ausland in der Kostenberechnung berücksichtigt und die Fonds entsprechend gefüllt werden. Teil der entsprechenden Kostengliederung ist der Ausweis eines generellen Sicherheitszuschlags. Der dahingehende Prüfauftrag umfasst das Benchmarking anhand von Referenzprojekten aus dem Nuklearbereich oder anderen komplexen Infrastrukturprojekten sowie die Analyse der Wahrscheinlichkeitsverteilung von Kostenüberschreitungen und die Ableitung eines generellem Sicherheitszuschlags bei vorgegebenem Toleranzniveau.


Geplant ist die Beauftragung von drei unterschiedlichen Anbietern. Es werden drei methodisch eigenständige und voneinander verschiedene, spezifisch auf das Vorhaben zu entwickelnde Vorgehensweisen gesucht, welche im Rahmen der Überprüfung des generellen Sicherheitszuschlages von den Anbietern als separate Teilprojekte geführt und als solche voneinander losgelöst zur Anwendung gebracht werden sollen. Darüber hinaus bestehen Anforderungen an die Unabhängigkeit der Anbietenden. Basierend auf dem Leistungsgegenstand wird das erwartete Auftragsvolumen eines Experten deutlich unter dem Schwellenwert erwartet. Entsprechend wird auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und die Beauftragung wird im freihändigen Verfahren durchgeführt.


Mittels Rückmeldung auf das RFI können Organisationen – die von der Beschaffungsstelle/Vergabestelle noch nicht als potentielle Organisationen erfasst oder bekannt sind – das Anliegen mitteilen, im weiteren Beschaffungsprozess (d.h. im nächsten Schritt Erhalt One Pager) berücksichtigt zu werden. 


Im weiteren Verlauf werden von der Beschaffungsstelle/Vergabestelle Organisationen (auf Basis der a) mit dem Anbieterbestand gemachten Erfahrungen im Rahmen früherer Kostenstudien, b) Marktabklärung und c) den Rückmeldungen auf das RFI) mit dem Zusenden eines One Pagers direkt angesprochen. Im One Pager und der entsprechenden Beilage finden sich weitere Informationen zum Beschaffungsgegenstand und den Kriterien zur Eignung von Organisationen in Bezug auf den Beschaffungsgegenstand. Erst mit einer Rückmeldung auf den One Pager (Retournierung der entsprechend ausgefüllten Beilage) wird das Interesse am Erhalt der Ausschreibungsunterlagen bekundet, um im Hinblick auf den Beschaffungsgegenstand (die Überprüfung des generellen Sicherheitszuschlags) ein Angebot zu erarbeiten. Erfolgt keine Rückmeldung auf den One Pager, so wird die entsprechende Organisation im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.


Die Beschaffungsstelle/Vergabestelle wird anhand der eingegangenen Rückmeldungen auf den One Pager einige (voraussichtlich sechs bis acht) interessierte Organisationen auswählen. Diese Organisationen erhalten voraussichtlich im Juni 2025 die Unterlagen für die Ausschreibung und werden gebeten, ihre Angebote voraussichtlich im Zeitraum Juli 2025 einzureichen. Besonderen Wert legt die Beschaffungsstelle/Vergabestelle auf die methodischen Fähigkeiten und Erfahrungen in grossen, hochkomplexen Projekten wie auch auf die Erfüllung der wesentlichen Unabhängigkeitsanforderungen.


Die eingereichten Angebote werden anhand von Zuschlagskriterien evaluiert, woraufhin drei unterschiedliche Anbietende den Zuschlag erhalten werden. Es ist geplant, dass die Leistungserbringung des geplanten Bedarfs mit einer Vorbereitungsphase (Q1-Q3 2026), in der sich die drei unterschiedlichen Experten vorbereiten und organisieren können (Datensammlung von Referenzprojekten), startet und überdies ein Workshop und eine Kick-Off-Sitzung stattfinden werden. Die Durchführung der Hauptleistung selbst wird sich voraussichtlich gegen Mitte 2026 bis Ende Juni 2027 erstrecken.


Die Rückmeldung auf das RFI muss bis spätestens am 31.01.2025 eingereicht werden. Bitte dazu die RFI-Unterlage herunterladen und beantwortet, wie in den Unterlagen beschrieben, einreichen.

 
Kontakt
Drees & Sommer Schweiz AG
Aemtlerstrasse 201
8003 Zürich

 



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