Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Mattenbach» im Beschaffungswesen
Der Kanton Zürich ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [LS 851.13]). Dazu betreibt er an verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Mit RRB Nr. 2023-1396 wurde der befristete Betrieb der Zivilschutzanlage
(ZSA) «Mattenbach» in Winterthur mit einer maximalen Kapazität von 100 Plätzen letztmals bis Ende Juni 2024 verlängert, mit bewilligten Gesamtausgaben von Fr. 4'360'000. Angesichts der weiterhin volatilen Lage und der schwer prognostizierbaren Auslastung besteht die Notwendigkeit, den Betrieb dieser temporären Unterkunft bis Ende Dezember 2024 zu verlängern. Die zu vergebenden Leistungen umfassen insbesondere Catering. Die Betreuungsleistung ist mit dem RRB 2023-1198 berücksichtigt.
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