Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Katzenschwanz» im Beschaffungswesen
Der Kanton Zürich ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [SHG, LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [AfV, LS 851.13]). Dazu betreibt er an verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Mit RRB Nr. 2023-1197 wurde der befristete Betrieb der Zivilschutzanlage (ZSA) «Katzenschwanz» in Zürich mit einer maximalen Kapazität von 100 Plätzen letztmals bis Ende Februar 2024 verlängert, mit bewilligten Gesamtausgaben von Fr. 2'970'000. Angesichts der weiterhin starken Zuwanderung und der damit zusammenhängenden prognostizierten Auslastung besteht die Notwendigkeit, den befristeten Betrieb dieser Unterkunft bis Ende März 2025 zu verlängern. Die zu vergebenden Leistungen umfassen insbesondere Catering. Die Betreuungsleistung ist mit dem RRB 2023-1198 berücksichtigt.
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