Revisionsstelle Stadt Biel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Art. 75 der Stadtordnung (SGR 101.1) bestimmt als Organ der Rechnungsprüfung eine privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierte Revisionsstelle, die den Erfordernissen des kantonalen Rechts entspricht. Die externe Revisionsstelle ist das verwaltungsunabhängige Rechnungsprüfungsorgan im Sinne von Artikel 72 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern (GG; BSG 170.11).
Gemäss Art. 17 Abs.1 der Finanzordnung (SGR 621.1) wählt der Stadtrat mindestens einmal pro Legislaturperiode auf Antrag der Aufsichtskommission für eine Amtsdauer von vier Jahren ein externes, von der Stadtverwaltung unabhängiges Rechnungsprüfungsorgan. Die Revisionsstelle erstattet der Aufsichtskommission zuhanden des Stadtrates Bericht und stellt Antrag.
Gemäss Art. 17 Abs. 2 der Finanzordnung hat das Rechnungsprüfungsorgan die von der kantonalen (Art. 72 Gemeindegesetz und Art. 122ff. Gemeindeverordnung) und kommunalen Gesetzgebung geforderten Jahres- und Zwischenprüfungsarbeiten auszuführen. Spezielle Prüfungsarbeiten können ihm anvertraut werden.
Mounir Talibi
Rue du Rüschli 14
2501 Bienne
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