Generalplanung Verlegung Haltestelle Uitikon-Waldegg: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verlangt, dass Publikumsanlagen in der ganzen Schweiz den Bedürfnissen von behinderten und altersbedingt eingeschränkten Personen angepasst
werden.
Das bestehende Perron der Haltestelle Uitikon-Waldegg entspricht aktuell nicht den Vorgaben, die vom BehiG gefordert werden und ist behindertengerecht zu erstellen. Hierfür ist eine Anpassung der
Gleisgeometrie im Haltestellebereich notwendig, um die Erstellung einer behindertengerechten Perronkante zu ermöglichen. Mit dem Umbau der Haltestelle werden zwei benachbarte Bahnübergänge erneuert und mit einer Sicherungsanlage ausgerüstet. Diese drei Massnahmen sind
Gegenstand des erstellten und beim BAV zur Genehmigung eingereichten Auflageprojekts. Die SIA-Phase 33 ist also noch nicht abgeschlossen. Die zu erbringenden Leistungen des Generalplaners beginnen ab diesem Stand
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