Revitalisierung Kloster Kappel: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen


Publikations­datum
14.09.2024
Meldungs­nummer
3820-01
Art
Bau
Kanton
Zürich
Eingabetermin
11.10.2024
Arbeit
45112710: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
Ort der Auftragserfüllung
8926 Kappel am Albis, ZH, Schweiz
Beschreibung

Arbeitsumfang Gärtnerarbeiten Etappe 2:

 

  • Belags- und Bauteilabbrüche
  • Grünflächenabtrag und Geländeverschiebungen
  • Erstellen neuer Beläge
  • Erstellen neuer Grünflächen und Bepflanzung 
  • Erstellen neuer Zäune


AUSGANGSLAGE 

Das Kloster Kappel am Albis ist ein bedeutendes Zeugnis der Klosterbauten im Kanton

Zürich. Die Klosteranlage umfasst eine Vielfalt unterschiedlicher Aussenräume und

Gärten, die untrennbarer Bestandteil des Ensembles des Klosters sind. Das

Klosterensemble ist als Schutzobjekt von überkommunaler Bedeutung eingestuft. Als Idealplan für die langfristigen Entwicklungsziele auf dem Areal wurde ein Freiraumentwicklungskonzept erarbeitet, welches die verschiedenen Bereiche auf dem Areal näher zusammenführen soll und zugleich einen massvollen Umgang mit dem gewachsenen Bestand sicherstellt. 

Das Konzept wird in Etappen umgesetzt werden.


BESCHRIEB PROJEKT I MASSNAHMEN 

Es gibt mehrere Arbeitsbereiche in der Etappe 2, die gemäss Beilage Schemaplan (A3) geplant sind am Stück Umzusetzen: 

- Hochauffahrt/alte Rinderscheune – Herbst/Winter 2024 bis Frühjahr 2025

- altes Schulhaus – April/Mai 2025 bis Herbst/Winter 2025

- Schreinerei – Juni/Juli 2025 bis Ende 2025


DENKMALPFLEGE / ARCHÄOLOGIE

Die betroffenen Grundstücke befinden sich im Perimeter des Bundesinventars der schützenswerten

Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sowie im Perimeter des Inventars der schutzwürdigen

Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung in der Gemeinde Kappel am Al bis, innerhalb

des Ortsbildes Kappel Klosteranlage (kantonale Bedeutung, BDV Nr. 674 vom

05.06.2001). Der harmonischen Einordnung und sorgfältigen Gestaltung ist deshalb eine

besondere Bedeutung beizumessen.


Darum werden alle Arbeiten – auch jene an der Umgebung – in enger Zusammenarbeit mit der Kantonalen Denkmalpflege und der Archäologie geplant und durchgeführt.


Das Bauvorhaben liegt in der archäologischen Zone 5.0. In diesem Areal ist ein Schutzobjekt

gemäss § 203 Abs. 1 lit. d des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zu vermuten. Durch

Bodeneingriffe wird das potenzielle Schutzobjekt unwiederbringlich zerstört.

Werden ortsgebundene archäologische Gegenstände wie Baureste oder Gräber und andere

archäologische Gegenstände wie Keramik, Schmuck, Münzen u.a. gefunden, so ist

gemäss § 28 Abs. 1 der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung (KNHV) der Fund

unverzüglich dem Gemeinderat bzw. Stadtrat und der Kantonsarchäologie anzuzeigen. Die

Fundsituation darf nicht verändert werden. Gemäss § 204 PBG haben Staat, Gemeinden

sowie jene Körperschaften, Stiftungen und selbständigen Anstalten des öffentlichen und

privaten Rechts, die öffentliche Aufgaben erfüllen, in ihrer Tätigkeit dafür zu sorgen, dass

Schutzobjekte geschont werden. Diese Verpflichtung umfasst auch die Sicherung des archäologischen Befundes, zumal dieser durch die Aushubarbeiten zerstört wird.

 
Kontakt
Verein Kloster Kappel, VKK
Hans Streit
Kappelerhof 1
8926 Kappel

 


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