Elektroinstallateure für den Wechsel von Smart-Meter-Zähler bis Ende 2026: Dienstleistungsvertrag oder Personalausleihe oder Freelancer: Elektroinstallationsarbeiten
Die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG SAK, nachstehend „SAK“ genannt wird bis Ende des Jahres 2026 15'775 Smart Meter (SAKsmart-Zähler) ersetzen und kann diese Arbeiten nicht mit eigenem Personal durchführen. Die Arbeiten teilen sich wie folgt in 5 Regionen (Lose 1 - 5) im Versorgungsgebiet der SAK auf. Dies entweder als Dienstleistung, Personalleihe oder als Auftrag an einen Freelancer (freier Mitarbeiter). Die jeweiligen Stunden sind als Stundendach auf Basis der fundierten SAK-Erfahrungswerte angegeben. Hieraus errechnet sich dann der jeweilige Vergleichspreis und das jeweilige Kostendach des Loses.
Jedes Los hat noch eine Option, die Anbindung der SAKsmart-Zähler an die LWL Gebäudefaser. Die Option hat eine Gültigkeit bis Ende August 2025. Bei der Anbindung der SAKsmart-Zähler an die SAK-Gebäudefaser ist mit einem zusätzlichen Installationsaufwand zu rechnen. Dies für die Anbindung der LWL-Gebäudefaser ans entsprechende Kommunikationsmodul am SAKsmart-Zähler (Master) und deren Verbindungen zu weiteren SAKsmart-Zähler (Slave). Eine Kompletterschliessung aller Messpunkte ist nicht möglich. Aus den Erfahrungswerten der SAK ist ein Stundendach welches zu einem Kostendach führt pro Los dazu aufgeführt. Das zusätzliche Material wie Kommunikationsmodul, SFP-Adapter und Patchkabel wird durch die SAK zur Verfügung gestellt.
Los 1: Region Sargans, Bad-Ragaz, Pfäfers, Vättis, Flums mit insgesamt rund 7'300 Messpunkten = geschätzt: 5'500h (Gilt für alle Lose: die geschätzten Stunden dienen zu einer fairen Vergleichspreisberechnung und Festlegung des jeweiligen, realistischen Kostendachs).
Option zu Los 1: weitere 470h zur Anbindung an die LWL-Gebäudefaser (Gilt für alle Lose: die geschätzten Stunden dienen zu einer fairen Vergleichspreisberechnung und Festlegung des jeweiligen, realistischen Kostendachs). Gültigkeit der Option bis Ende August 2025.
Los 2: Region Rüthi, Haag, Sax, Frümsen, Hub-Hard mit rund 2'000 Messpunkten = geschätzt: 1'600h
Option zu Los 2: Weitere 130h zur Anbindung an die LWL-Gebäudefaser. Gültigkeit der Option bis Ende August 2025.
Los 3: Region Speicherschwendi, Speicher/Trogen mit rund 3'600 Messpunkten = geschätzt: 2'900h.
Option zu Los 3: Weitere 240h zur Anbindung an die LWL-Gebäudefaser. Gültigkeit der Option bis Ende August 2025.
Los 4: Region Bürglen (TG) mit insgesamt rund 2'100 Messpunkten = geschätzt: 1'600h.
Option zu Los 4: Weitere 140h zur Anbindung an die LWL-Gebäudefaser. Gültigkeit der Option bis Ende August 2025.
Los 5: Region Lutzenberg (AR) mit rund 775 Messpunkten = geschätzt: 750h.
Option zu Los 5: weitere 55h zur Anbindung an die LWL-Gebäudefaser. Gültigkeit der Option bis Ende August 2025.
Pensum der Monteure jeweils >80%, Bis Ende 2026 müssen die Aufträge jeweils abgeschlossen, dokumentiert und übergeben sein.
Die SAK wird eine einmalige umfangreiche Einführung der Monteure und eine Betreuung und Projektleitung bei der Umsetzung sicherstellen sowie alle Hilfsmaterialien sowie alle nötigen Gerätschaften stellen (z.B. Tablets, Auslesekopf, usw.).
Es muss ein adäquates Fahrzeug vom Dienstleister gestellt werden. Die SAK liefert eine Magnettafel mit dem SAK-Logo, welches an das Fahrzeug angeheftet werden kann. Kilometer werden fix nach Aufwand, mit einem Satz von CHF 0.80 vergütet. Die jeweiligen Monteure erfüllen mindestens deutsche Sprachkenntnisse mit Niveau B2 und müssen eine abgeschlossene Lehre als Elektroinstallateur EFZ oder Montage-Elektriker EFZ (oder gleichwertige ausländische Abschlüsse) haben. Das eingebende Unternehmen bzw. der Freelancer muss im Besitz einer Installationsbewilligung des Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI) gemäss NIV 734.27, Art. 6, sein.
Der Vertragsentwurf der Ausschreibungsunterlagen ist im Grundsatz mit der Einreichung des Angebotes akzeptiert und zu visieren. Kleinere Anpassungen sind nach dem Zuschlag möglich, auch Anpassungen die nötig sind, wenn definiert wird, dass es sich um eine Personalausleihe, eine Dienstleistung oder um einen Freelancer handelt.
Es wird in jedem Fall (auf erstes Verlangen) eine einredefreie Erfüllungsgarantie einer erstklassigen Schweizer Bank oder Versicherungsgesellschaft in Höhe von 10% der jeweiligen Vertragssumme vereinbart.
Christian Dehne
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