Bedarfsabklärungsstelle für Menschen mit Behinderung in den Kantonen LU/ZG: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen


Publikations­datum
13.09.2024
Meldungs­nummer
3708-01
Art
Dienstleistung
Kanton
Luzern
Eingabetermin
12.11.2024
Arbeit
85300000: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Beschreibung

Durch Gesetzesrevisionen haben die Kantone Luzern und Zug einen Paradigmenwechsel im Behindertenbereich eingeleitet. Das künftige Versorgungs- und Finanzierungssystem der kantonalen Behindertenhilfe im Erwachsenenbereich richtet sich stärker am individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen aus. Der individuelle Bedarf wird im Rahmen eines standardisierten Bedarfsermittlungsverfahrens ermittelt.

Mit der vorliegenden Ausschreibung soll eine kompetente und leistungsfähige

Anbieterin evaluiert werden, welche als Fachstelle die Bedarfsabklärungen bei

Menschen mit Behinderung (MmB) im Kanton Luzern und im Kanton Zug im Leistungszeitraum der Jahre 2025 bis 2029 mit optionaler Verlängerung bis 2034 durchführen wird. Die gemeinsame Bedarfsabklärungsstelle ist im Kanton Luzern zur Bedarfsermittlung für den Bezug von ambulanten und im Kanton Zug von ambulanten und stationären Betreuungsleistungen zuständig.

Die Bedarfsabklärungsstelle übernimmt im Verfahren der individuellen

Bedarfsermittlung eine zentrale Steuerungsfunktion. Sie überprüft und plausibilisiert die Bedarfseinschätzungen, geht bei Bedarf Unstimmigkeiten und Differenzen nach, stellt den anerkannten Bedarf fest und beurteilt die nötigen Leistungen, welche durch den Kanton oder Dritte finanziert werden sollen. Die eigentliche Bedarfserhebung durch die Bedarfsabklärungsstelle erfolgt im kooperativen Dialog. Die abzuklärende Person steht im Fokus und steuert den Prozess mit. Dieser soll situativ gestaltet werden können - beispielsweise in Bezug auf die Dauer, involvierte Begleitpersonen/Peers und den Durchführungsort (bevorzugt in der individuellen Lebensumgebung).

Es werden zwei Grundleistungen vergeben:

GL01: Einmalige Aufbau- und Bereitstellungsarbeiten (für den Aufbau der Bedarfsabklärungsstelle)

GL02: Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs und Abgabe von

Empfehlungen zum Bedarf an Leistungen (inkl. Berücksichtigung mögliche Leistungen Dritter) für 5 Jahre (Regelbetrieb)


 
Kontakt
Dienststelle Soziales und Gesellschaft LU
Rösslimattstrasse 37
6002 Luzern

 



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