Request for Information für Leistungen im Bereich Datenerhebung und Importbewirtschaftung Obst und Gemüse: Datenerhebung und -zusammentragung
1. Erhebung, Datenaufbereitung und zur Verfügung stellen für die Importregelung respektive Beobachtung der Marktlage:
a. des wöchentlichen Inlandangebotes von importbewirtschaftetem Frischgemüse und frischem Stein- und Beerenobst bei den kantonalen Meldestellen.
b. des Lagermengenbestandes von importbewirtschafteter Lagerware während der Lagersaison bei den Lagerhaltern.
c. Ernteschätzungen für den Frühanbau von Karotten und Zwiebeln mit Importbewirtschaftung.
2. Jährliche Berechnung des Marktvolumens (= wöchentlicher Bedarf der letzten Jahre) der importbewirtschafteten Produkte und zur Verfügung stellen für die Importregelung
3. Antragsstellungen an das BLW, wofür entsprechende Marktkenntnisse Voraussetzung sind. Die gesamte Branche ist in die Antragsstellung mit einzubeziehen und hat sich auf einen Einheitsantrag zu einigen. Die Anträge müssen rechtskonform sein. Die Anträge sind repräsentativ und geben den Gemeinschaftsbeschluss wieder, welcher zwischen den Vertretern der Produktion, des Handels und der Verarbeitungsindustrie unter Berücksichtigung der Marktsituation gefasst wurde. Sind die Anträge ausnahmsweise nicht einstimmig gefasst worden, müssen die jeweiligen Standpunkte begründet und mit Zahlen belegt werden. Es sind folgende Anträge zu stellen:
a. zur Freigabe von Zollkontingentsteilmengen der importbewirtschafteten Produkte wöchentlich einmal, in Ausnahmefällen zweimal für nicht für die Verarbeitung bestimmtes Obst und Gemüse und gemäss Importgesuchen für die Verarbeitung bestimmtes Obst und Gemüse.
b. zur Erhöhung des Zollkontingents «Tiefkühlgemüse» bei Ernteausfällen von Schweizer Konserven- und Tiefkühlgemüse. In den Anträgen sind die Ernteausfälle von einer unabhängigen Instanz (z.B. kantonale Fachstelle, Hagelversicherung, etc.) zu bestätigen.
Nicht Bestandteil des Auftrags ist die Erhebung des Importbedarfes der Importeure.
Diesen Auftrag führt aktuell der Verein Interessengemeinschaft für die Ein- und Ausfuhr (IG-EA) aus.
Zweck des RFI: Kennenlernen von interessierten Anbietern und deren Lösungsvorschlägen
Schwarzenburgstr. 165
3003 Bern
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