Konzession der Kaminfegerkreise – Kanton Freiburg: Betriebsbereitmachung von Heizanlagen
Das Gesetz über die Gebäudeversicherung, die Prävention und die Hilfeleistungen bei Brand und Elementarschäden (KGVG; SGF 732.1.1) verpflichtet die Kantonale Gebäudeversicherung (KGV), alle fünf Jahre sämtliche Kaminfegerkreise des Kantons Freiburg auszuschreiben.
Die neu zugewiesenen Konzessionen beginnen am 1. Januar 2026.
Die von der Ausschreibung betroffenen Kaminfegerkreise und ihre Perimeter sind im neuen Reglement über die Kaminfegerkreise festgelegt, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Das Reglement findet sich ebenso wie die Karte mit den Kaminfegerkreisen im Anhang dieser Ausschreibung.
Die Anbietenden bewerben sich für eine Kaminfegerkonzession im Kanton Freiburg. Sie müssen ihren bevorzugten Kreis angeben.
Maison de Montenach 1
1701 Fribourg FR
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