Digitale Prüfungsaufsicht im Beschaffungswesen
Mit der vorliegenden Verfügung wird der Liefer- und Dienstleistungsauftrag für die digitale Prüfungsaufsicht für die ZHAW im freihändigen Verfahren gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. c der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; LS 720.1) für 4 Jahre an die Firma Smowltech (nachfolgend: «Smow-ltech») vergeben.
Umfassende Marktabklärungen der ZHAW im Bereich digitaler Prüfungsaufsicht haben ergeben, dass deren Produkt «Smowl» über technische Alleinstellungsmerkmale verfügt und es auch keine angemessene Alternative zum gleichnamigen Produkt gibt. Der Bedarf der ZHAW an einer digitalen Prüfungsaufsicht wurde dabei auf transparente und wettbewerbsorientierte Weise definiert und die technischen Spezifikationen für den Auftrag objektiv festgelegt. Am Ende zeigte sich, dass von den insgesamt 37 im Rahmen einer Marktanalyse evaluierten Produkten einzig Smowl die hohen technischen Anforderungen der ZHAW erfüllte. Da es auch keine angemessene Alternative gibt, soll es zur Lizenzierung, Pilotierung und schliesslich zum Rollout von Smowl als digitale Prüfungsaufsicht der ZHAW kommen.
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