Verlängerung des befristeten Betriebs der Asylunterkünfte «St. Peter und Paul» in Zürich sowie ehemaliges Paracelsus-Spital in Richterswil im Beschaffungswesen
Der Kanton Zürich ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [SHG, LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [AfV, LS 851.13]). Dazu betreibt er an
verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Mit RRB Nr. 2023-0842 wurde u. a. für den befristeten Betrieb der beiden Asylunterkünfte im ehemaligen Alters- und Pflegzentrum «St. Peter
und Paul» in Zürich und im ehemaligen Paracelsus-Spital in Richterswil bis Ende Juli 2024 eine gebundene Ausgabe von 26,8 Mio. Franken bewilligt. Angesichts der weiterhin volatilen Lage und der schwer prognostizierbaren Auslastung besteht die Notwendigkeit, den Betrieb dieser beiden temporären Unterkünfte bis Ende Dezember 2025 zu verlängern. Die zu vergebenden Leistungen umfassen insbesondere Catering und Reinigung/Hauswartung. Die Betreuungsleistung ist mit dem RRB 2023-1198 berücksichtigt.
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