(25015) 805 Geschäftsstelle Wettbewerbliche Ausschreibungen, ProKilowatt: Dienstleistungen im Energiebereich
Anlässlich der Erarbeitung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) bzw. der Revision des Energiegesetzes (EnG) im Jahr 2007 hat das Parlament „Wettbewerbliche Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen“, insbesondere zur Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs, beschlossen. Die entsprechenden Fördermittel für die wettbewerblichen Ausschreibungen stammen aus einem Fonds, welcher über einen Zuschlag auf das Stromnetz geäufnet wird. Mit der Revision der Energieverordnung vom 8. März 2008 hat der Bundesrat das Bundesamt für Energie (BFE) mit der Umsetzung der Ausschreibungen beauftragt, im 2010 wurden dann die ersten „Wettbewerblichen Ausschreibungen“ durchgeführt. Seither wurden jährlich „Wettbewerbliche Ausschreibungen“, unter dem Namen „ProKilowatt“, durchgeführt.
Das BFE ist seit dem Umsetzungsstart der Wettbewerblichen Ausschreibungen zuständig für die strategische Steuerung des Förderinstrumentes. Die operative Umsetzung erfolgt durch eine externe Geschäftsstelle, wobei sämtliche Aufgaben rund um die webbasierte Antragsabwicklung, das Hosting und die Pflege des Webeingabetools, die Verwaltung der Datenbank, die Begleitung der Projekt- und Programmumsetzungen als auch das Controlling der umgesetzten Massnahmen zu den operativen Tätigkeiten gehören. Eine weitere wichtige Aufgabe der externen Geschäftsstelle ist es zudem, als erste Anlaufstelle sowohl für (potenzielle) Antragstellende, Projekteigner, Programmträgerschaften und alle weiteren Akteure wie z.B. Energieberater sowie weitere am Förderinstrument Interessierte zu fungieren. Schliesslich unterstützt die Geschäftsstelle das BFE bei Datenauswertungen, strategischen Fragen, bei der Auditierung von Projekten und Programmen sowie bei der Planung und Durchführung von Kommunikationsaktivitäten (Webinare, Newsletter etc.).
Das BFE legt grossen Wert darauf, die bestehende konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der externen Geschäftsstelle in der gleichen Art und Weise fortzuführen. Sämtliche Vollzugsfragen z.B. in Zusammenhang mit Förderentscheiden für Projekte oder Programme oder in Zusammenhang mit den Anpassungen an den Förderbedingungen werden zusammen mit der Geschäftsstelle diskutiert. Schlussendlich entscheidet das BFE bei strategisch wichtigen Vollzugsfragen, dies betrifft insbesondere finanzwirksame Entscheide. Für das BFE ist es jedoch wünschenswert und gewinnbringend, wenn die Geschäftsstelle aktiv ihre Sichtweise bei solchen Entscheidungen einbringt und wenn gemeinsam nach einer Lösung gesucht wird.
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